Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflegerat24 · Vermittlung von Patienten- und Bewerber-Anfragen

Präambel

Der Anbieter betreibt Online-Angebote, über die Privatpersonen Informationen zu Pflege-, Betreuungs- und Versorgungsleistungen anfordern. Wer dort eine Anfrage stellt, gibt an, an welcher Leistung er Interesse hat, und willigt ausdrücklich darin ein, dass seine Kontaktdaten zu diesem Zweck an geeignete Anbieter weitergegeben werden.

Gegenstand dieses Vertrages ist ausschließlich die Vermittlung solcher Kontaktdaten: Der Anbieter überlässt dem Auftraggeber die Kontaktdaten von Personen mit Interesse an der jeweils vereinbarten Leistung — etwa an einem Hausnotruf, an ambulanter Pflege, an einer Pflegehilfsmittelbox, an einem Badumbau oder an einer Anstellung als Pflegekraft. Aus diesem Grund stellt die Auftragsbestätigung jeder Position das Wort „Kontakte“ voran, zum Beispiel „Kontakte: Hausnotruf“.

Der Anbieter erbringt selbst keine pflegerischen, medizinischen, handwerklichen oder sonstigen in der Anfrage genannten Leistungen, vertreibt die betreffenden Produkte nicht und tritt weder als Vertreter noch als Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers oder der anfragenden Person auf. Ob aus einem übermittelten Kontakt ein Vertrag entsteht, ist allein Sache des Auftraggebers und der anfragenden Person.

Vergütet wird deshalb die Übermittlung des Kontakts — nicht ein Abschluss, nicht die Erreichbarkeit der Person und nicht ein wirtschaftlicher Erfolg. Das Nähere regeln die nachfolgenden Bestimmungen.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Pflegerat24 GmbH, Wichertstraße 48, 10439 Berlin (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Auftraggebern über die Vermittlung von Kontaktanfragen.

(2) Der Anbieter erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht.

(3) Diese AGB gelten unabhängig davon, welche Art von Anfragen vermittelt wird. Erfasst sind insbesondere Anfragen aus den Bereichen

a) Pflege-, Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowie Pflegeberatung,

b) Hausnotruf, Pflegehilfsmittel und Pflegeboxen,

c) Badumbau, Wohnraumanpassung, Lifte sowie vergleichbare handwerkliche Leistungen,

d) Personal- und Bewerberanfragen (Vermittlung wechselwilliger Fach- und Hilfskräfte) sowie

e) sonstige Leistungen, die der Anbieter dem Auftraggeber nach Auftragsbestätigung vermittelt.

Die Aufzählung ist nicht abschließend.

(4) Die konkret geschuldete Leistung — Anfragearten, Höchstmengen je Monat, Preise, Vergabeart und Liefergebiet — ergibt sich ausschließlich aus der Auftragsbestätigung des Anbieters bzw. aus der ihr zugrunde liegenden Vereinbarung (nachfolgend „Auftragsdaten“). Diese AGB gelten ergänzend. Bei Widersprüchen haben die Auftragsdaten und ausdrückliche Individualvereinbarungen Vorrang.

(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen leistet.

§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Übermittlung der Kontaktdaten konkreter Personen, die über die Angebote des Anbieters von sich aus eine Anfrage gestellt und in die Weitergabe ihrer Daten an geeignete Anbieter eingewilligt haben (nachfolgend „Anfrage“ oder „Kontakt“).

(2) Der Rahmenvertrag kommt zustande durch eine mündliche — insbesondere fernmündliche — oder in Textform getroffene Vereinbarung. Der Anbieter gibt den Inhalt der Vereinbarung in einer Auftragsbestätigung wieder. Widerspricht der Auftraggeber dem Inhalt der Auftragsbestätigung nicht innerhalb von sieben Tagen ab Zugang in Textform, gilt sie als genehmigt. Auf die Frist und die Folge des Schweigens weist der Anbieter in der Auftragsbestätigung selbst hin.

(3) Jede dem Auftraggeber anschließend gemäß den Auftragsdaten zugestellte Anfrage stellt einen Einzelvertrag dar.

(4) Geschuldet ist die Übermittlung des Datensatzes einer Person, die eine Anfrage gestellt und in die Weitergabe eingewilligt hat. Nicht geschuldet sind die Erreichbarkeit der angefragten Person, ihre Abschlussbereitschaft, das Zustandekommen eines Vertrages zwischen Auftraggeber und angefragter Person oder ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.

§ 3 Leistungsumfang, Mengen, Gebiet und Zustellung

(1) Die in den Auftragsdaten genannten Stückzahlen sind Höchstmengen je Kalendermonat. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Anfragen besteht nicht. Werden weniger Anfragen zugestellt, bestehen keine Minderungs-, Nachlieferungs- oder Schadensersatzansprüche; nicht ausgeschöpfte Mengen verfallen zum Monatsende und werden nicht in Folgemonate übertragen.

(2) Der Anbieter stellt Anfragen ausschließlich aus dem vereinbarten Liefergebiet zu. Das Gebiet ergibt sich aus den Auftragsdaten, insbesondere aus einer Postleitzahlen-Liste, einem Umkreis um einen Standort oder einer benannten Region. Ist kein Gebiet vereinbart, erfolgt die Zustellung bundesweit.

(3) Ist das Liefergebiet als Fahrtzeit vereinbart, wird diese vor der Zustellung über einen Routendienst zwischen der hinterlegten Betriebsadresse des Auftraggebers und der Adresse der angefragten Person ermittelt. Der Berechnung liegen die üblichen Fahrzeiten der jeweiligen Strecke zugrunde; eine tagesaktuelle oder uhrzeitabhängige Verkehrslage wird dabei ausdrücklich nicht berücksichtigt. Die vereinbarte Fahrtzeit ist deshalb eine Wunsch- und Zielzeit und keine zugesicherte Eigenschaft: Die tatsächlich benötigte Fahrzeit kann im Einzelfall bis zu 10 Minuten über der vereinbarten Zeit liegen, etwa infolge von Verkehrslage, Stau, Baustellen, Umleitungen, Tageszeit, Witterung, abweichender Routenwahl oder Ungenauigkeiten bei der Geokodierung der übermittelten Adressen. Eine Überschreitung in diesem Rahmen ist keine erhebliche Abweichung vom Leistungsbild (§ 8).

(4) Der Anbieter hält die Bestimmung des Gebiets über die Fahrtzeit für regelmäßig sinnvoller und genauer als eine reine Zuordnung nach Postleitzahlen, weil sie Straßenführung, Gewässer, Bahnlinien und die tatsächliche Anbindung berücksichtigt, die eine Postleitzahlengrenze nicht abbildet. Auf Wunsch des Auftraggebers kann das Gebiet stattdessen jederzeit als Postleitzahlen-Liste vereinbart werden.

(5) Der Auftraggeber kann Anfragearten, Mengen und Gebiet jederzeit in Textform ändern oder die Zustellung pausieren. Der Anbieter setzt Änderungen unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen ab Zugang um. Änderungen wirken nur für die Zukunft.

(6) Die Zustellung erfolgt an die vom Auftraggeber hinterlegte E-Mail-Adresse und, soweit vereinbart, zusätzlich über eine Schnittstelle. Der Auftraggeber hält seine Kontaktdaten aktuell und stellt sicher, dass Zustellungen des Anbieters ihn erreichen und nicht durch Filterregeln unterdrückt werden. Die Anfrage gilt mit Eingang bei dem vom Auftraggeber benannten Empfangsweg als zugestellt.

(7) Anfragen werden in der Regel unmittelbar nach ihrem Eingang beim Anbieter weitergeleitet. Eine bestimmte Zustellzeit, eine gleichmäßige Verteilung über den Monat oder eine Zustellung zu bestimmten Geschäftszeiten sind nicht geschuldet.

(8) Der Anbieter hält die für die Zustellung eingesetzten Systeme mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns bereit, schuldet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartungs-, Sicherheits- und Kapazitätsarbeiten sowie Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters — insbesondere Störungen öffentlicher Kommunikationsnetze, Ausfälle von Vorlieferanten, Strom- oder Rechenzentrumsausfälle, Angriffe auf die Infrastruktur, Streik und behördliche Anordnungen — können die Zustellung vorübergehend verzögern oder unterbrechen. Für die Dauer eines solchen Ereignisses sind die Leistungspflichten beider Seiten ausgesetzt; die Vergütungspflicht für bereits zugestellte Anfragen bleibt unberührt. Dauert das Ereignis länger als 30 Tage an, kann jede Partei den Vertrag in Textform kündigen.

§ 4 Vergabeart: exklusiv oder geteilt

(1) Die Vergabeart ergibt sich aus den Auftragsdaten.

(2) Bei exklusiver Vergabe wird die Anfrage ausschließlich an den Auftraggeber vermittelt.

(3) Bei geteilter Vergabe wird die Anfrage zusätzlich an weitere Auftraggeber vermittelt. Ohne abweichende Vereinbarung erhält der Auftraggeber jede Anfrage gemeinsam mit höchstens zwei Mitbewerbern. Ist in den Auftragsdaten eine niedrigere Höchstzahl an Mitbewerbern vereinbart (etwa „maximal ein Mitbewerber“), gilt diese.

(4) Ein Anspruch auf Exklusivität besteht nur, wenn Exklusivität in den Auftragsdaten ausdrücklich vereinbart ist. Der Anbieter ist bestrebt, Anfragen passend zu Gebiet und den vereinbarten Anfragearten zuzustellen.

§ 5 Verbindliche Abnahme

(1) Mit der Auftragsbestätigung bzw. der ihr zugrunde liegenden Vereinbarung wählt der Auftraggeber verbindlich aus, welche Anfragen er erhalten möchte. Hierzu passende, übermittelte Anfragen werden verbindlich abgenommen und sind — vorbehaltlich einer wirksamen Stornierung nach § 8 — kostenpflichtig. Eine Ablehnung passender Anfragen ist ausgeschlossen.

(2) Eine in den Auftragsdaten ausdrücklich als kostenfrei ausgewiesene Erst-Anfrage bleibt nur dann kostenfrei, wenn der Auftrag mindestens 14 Tage ab Vertragsschluss besteht. Kündigt der Auftraggeber innerhalb dieser Frist, wird die Erst-Anfrage zum regulären Preis der jeweiligen Anfrageart und Vergabeart nachberechnet.

(3) Eine Pausierung oder Änderung nach § 3 Abs. 5 lässt die Vergütungspflicht für bereits zugestellte Anfragen unberührt.

§ 6 Preise, Abrechnung und Zahlung

(1) Der Preis je Anfrage ergibt sich aus den Auftragsdaten. Er kann je Anfrageart, je Vergabeart (geteilt oder exklusiv) und je gewählter Zusatzoption unterschiedlich sein. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Für die Anfragenvermittlung fällt keine monatliche Grundgebühr an; gezahlt wird ausschließlich pro tatsächlich zugestellter Anfrage. Abweichendes gilt nur, soweit in den Auftragsdaten ausdrücklich eine laufende Vergütung vereinbart ist.

(3) Die Abrechnung erfolgt gesammelt in dem in den Auftragsdaten genannten Turnus per Rechnung an die hinterlegte E-Mail-Adresse; ist dort kein Turnus genannt, wird einmal monatlich zum Monatsende abgerechnet. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug.

(4) Aktionsrabatte und Zugaben gelten nur für den in den Auftragsdaten genannten Zeitraum. Danach gelten die regulären Preise, ohne dass es einer weiteren Mitteilung bedarf.

(5) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen; gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zzgl. einer Pauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB). Der Anbieter ist zudem berechtigt, die Zustellung weiterer Anfragen nach erfolgloser Mahnung bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen.

(6) Der Anbieter kann die Preise mit einer Ankündigungsfrist von 14 Tagen in Textform mit Wirkung für künftige Anfragen anpassen. Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Anpassung kündigen; für bis dahin zugestellte Anfragen gelten die bisherigen Preise.

(7) Der Auftraggeber prüft Rechnungen unverzüglich nach Zugang. Einwendungen gegen eine Rechnung sind innerhalb von vier Wochen ab Rechnungsdatum in Textform unter Angabe der Gründe zu erheben. Das Unterlassen einer rechtzeitigen Einwendung gilt nicht als Genehmigung der Rechnung; gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine später erhobene Einwendung kann bei der Aufklärung des Sachverhalts jedoch nur berücksichtigt werden, soweit dem Anbieter die Prüfung dann noch möglich ist.

(8) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. Die Abtretung von Ansprüchen des Auftraggebers gegen den Anbieter an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform ausgeschlossen; § 354a HGB bleibt unberührt.

§ 7 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, jede zugestellte Anfrage unverzüglich, möglichst am Tag des Eingangs, zu kontaktieren. Erreicht er die angefragte Person nicht, unternimmt er mindestens drei Kontaktversuche an unterschiedlichen Tagen und zu unterschiedlichen Tageszeiten und nutzt dabei auch die weiteren übermittelten Kontaktwege.

(2) Der Auftraggeber steht dafür ein, dass er über die für die angefragte Leistung erforderlichen Erlaubnisse, Zulassungen und fachlichen Voraussetzungen verfügt und die Leistung im vereinbarten Gebiet auch erbringen kann.

(3) Der Auftraggeber tritt gegenüber der angefragten Person im eigenen Namen und auf eigene Rechnung auf. Er ist nicht berechtigt, im Namen des Anbieters zu handeln, Erklärungen für den Anbieter abzugeben oder den Eindruck zu erwecken, seine Leistung werde vom Anbieter erbracht oder geprüft.

(4) Der Auftraggeber hält seine Stammdaten, insbesondere Empfangs-, Rechnungs- und Kontaktdaten, aktuell.

§ 8 Reklamation und Stornierung

(1) Ein Anspruch auf kostenfreie Stornierung besteht in den folgenden Fällen:

a) erhebliche Abweichung vom beauftragten Leistungsbild, insbesondere eine andere Anfrageart als beauftragt oder ein Wohnort deutlich außerhalb des vereinbarten Liefergebiets;

b) nachweislich unzutreffende Kontaktdaten, insbesondere wenn die übermittelte Rufnummer nicht vergeben ist, technisch nicht erreichbar ist, unvollständig ist oder erkennbar nicht der angefragten Person gehört und auch die übrigen übermittelten Kontaktwege nicht zutreffen;

c) Dublette durch den Anbieter, das heißt der Anbieter hat dem Auftraggeber denselben Kontakt in derselben Sache bereits zugestellt und berechnet;

d) Spaßanfrage, das heißt eine erkennbar nicht ernst gemeinte Anfrage, etwa ein Scherz oder eine Anfrage unter einem offensichtlichen Fantasienamen.

(2) Kein Anspruch auf kostenfreie Stornierung besteht insbesondere bei Nichterreichbarkeit der angefragten Person trotz zutreffender Kontaktdaten, bei fehlender Abschlussbereitschaft, abweichenden Preis-, Termin- oder Leistungsvorstellungen, bei Nichtzustandekommen eines Vertrages sowie bei fehlenden Kapazitäten des Auftraggebers. Gleiches gilt, wenn die angefragte Person dem Auftraggeber bereits aus einer anderen Quelle bekannt ist, etwa als bestehender Kunde, aus einer eigenen Anfrage oder über einen anderen Vermittler: Eine Dublette nach Absatz 1 Buchstabe c liegt nur vor, wenn der Anbieter denselben Kontakt doppelt zugestellt hat.

(3) Stornomeldungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen ab Zustellung der Anfrage in Textform per E-Mail an info@pflegerat24.de oder an die in der Auftragsbestätigung genannte Adresse einzureichen. Die Meldung muss die betroffene Anfrage eindeutig bezeichnen und den Stornogrund nach Absatz 1 benennen. Bei Dubletten ist der Grund nachzuweisen, etwa durch Angabe der früheren Zustellung durch den Anbieter; bei unzutreffenden Rufnummern durch Angabe der Kontaktversuche. Nach Ablauf der Frist ist eine Stornierung ausgeschlossen und die Anfrage zu vergüten.

(4) Beanstandungen, die sich allein auf die Fahrtzeit stützen, begründen keinen eigenen Stornogrund: Ein Anspruch auf kostenfreie Stornierung besteht auch hier nur bei einer erheblichen Abweichung vom beauftragten Leistungsbild nach Absatz 1 Buchstabe a, also erst, wenn die Fahrtzeit die vereinbarte Zeit erheblich und nicht nur im Rahmen der 10 Minuten nach § 3 überschreitet. Für solche Beanstandungen gilt eine kürzere Frist: Die Anfrage ist innerhalb von drei Werktagen ab Zustellung in Textform an info@pflegerat24.de zu melden. Werktage sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der am Sitz des Anbieters geltenden gesetzlichen Feiertage. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Stornierung wegen der Fahrtzeit ausgeschlossen und die Anfrage zu vergüten. Für die übrigen Stornogründe bleibt es bei der Frist nach Absatz 3.

(5) Der Anbieter prüft die Meldung und teilt das Ergebnis in Textform mit, in der Regel innerhalb von fünf Werktagen. Anerkannte Stornierungen werden nicht berechnet oder mit der nächsten Rechnung gutgeschrieben.

(6) Erweist sich eine Meldung als unbegründet, bleibt die Vergütungspflicht bestehen. Bei begründetem Verdacht auf eine missbräuchliche Meldung — also eine wissentlich falsche Angabe des Stornogrundes — legt der Anbieter dem Auftraggeber die Verdachtsmomente dar und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme in Textform innerhalb einer angemessenen Frist. Bestätigt sich der Missbrauch, kann der Anbieter den ihm dadurch entstandenen, nachgewiesenen Prüfaufwand ersetzt verlangen; dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. Eine im Vergleich zum übrigen Auftraggeberkreis auffällig hohe Stornoquote ist für sich genommen kein Nachweis, kann aber Anlass zur Prüfung geben.

(7) Der Anbieter kann Anfragen darüber hinaus im Einzelfall freiwillig kostenfrei stornieren. Ein Anspruch für künftige Fälle entsteht daraus nicht.

(8) Die Stornierungsbedingungen können je nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber von diesem Paragraphen abweichen. Abweichende Stornierungsbedingungen, die in den Auftragsdaten oder gesondert in Textform vereinbart sind, gehen den vorstehenden Absätzen vor.

§ 9 Zweckbindung — Verbot der Quervermittlung

(1) Die überlassenen Daten dürfen ausschließlich zur Anbahnung und Erbringung derjenigen Leistung verwendet werden, die die angefragte Person im konkreten Fall angefragt hat und die der Auftraggeber beauftragt hat.

(2) Dem Auftraggeber ist insbesondere untersagt,

a) der angefragten Person andere Produkte oder Dienstleistungen anzubieten, zu vermitteln oder zu verkaufen, die nicht Gegenstand ihrer Anfrage sind;

b) die Kontaktdaten an Dritte weiterzugeben, zu verkaufen oder Dritten zugänglich zu machen; ausgenommen sind eigene Erfüllungsgehilfen, die der Auftraggeber im konkreten Fall einsetzt und die derselben Zweckbindung unterliegen;

c) die Daten zu Werbe- oder Marketingzwecken zu nutzen, insbesondere sie in Newsletter, Werbeverteiler oder Bestandskundenkampagnen aufzunehmen;

d) die Daten für andere eigene Geschäftsbereiche außerhalb der beauftragten Anfrageart zu nutzen.

(3) Ein Verstoß gegen diesen Paragraphen berechtigt den Anbieter zur sofortigen Sperrung der Zustellung und zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

§ 10 Vertraulichkeit und Referenznennung

(1) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten nicht offenkundigen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie ausschließlich für die Durchführung dieses Vertrages. Das betrifft auf Seiten des Auftraggebers insbesondere die vereinbarten Preise, Mengen, Rabatte und Vergabearten sowie den Inhalt der Auftragsbestätigung.

(2) Ausgenommen sind Informationen, die

a) bereits offenkundig sind oder ohne Verstoß gegen diesen Paragraphen offenkundig werden;

b) der empfangenden Partei nachweislich schon vor der Mitteilung bekannt waren oder ihr von einem Dritten befugt überlassen wurden;

c) aufgrund Gesetzes, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind — die betroffene Partei wird darüber, soweit zulässig, vorab unterrichtet.

Die Weitergabe an eigene Mitarbeiter, Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer ist zulässig, soweit diese der Verschwiegenheit unterliegen und die Kenntnis für ihre Tätigkeit erforderlich ist.

(3) Die Verpflichtung nach Absatz 1 gilt für die Dauer des Vertrages und drei Jahre über dessen Beendigung hinaus. Gesetzliche Regelungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen bleiben unberührt.

(4) Der Auftraggeber gestattet dem Anbieter, seinen Namen, seine Firmenbezeichnung und sein Logo als Referenz für die Zusammenarbeit zu verwenden — auf den Webseiten des Anbieters und in Unterlagen wie Präsentationen und Broschüren. Das Recht gilt für die Dauer des Vertrages und beschränkt sich auf die Tatsache der Zusammenarbeit; Preise, Mengen und sonstige Konditionen werden dabei nicht genannt. Der Auftraggeber kann diese Gestattung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerrufen; der Anbieter entfernt die Nennung dann unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen, soweit ihm das mit zumutbarem Aufwand möglich ist — bei bereits gedruckten Unterlagen mit dem nächsten Nachdruck.

§ 11 Datenschutz

(1) Die betroffene Person hat der Weitergabe ihrer Kontaktdaten zum Zwecke der Vermittlung der von ihr angefragten Leistung ausdrücklich eingewilligt.

(2) Der Auftraggeber verarbeitet die überlassenen personenbezogenen Daten als eigenverantwortlicher Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO oder eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO wird nicht begründet.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Daten nur im Rahmen der Zweckbindung nach § 9 zu verarbeiten, die betroffene Person bei der ersten Kontaktaufnahme gemäß Art. 13 und 14 DSGVO zu informieren, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO zu treffen und Betroffenenrechte, insbesondere Widerrufe, Widersprüche und Löschverlangen, unverzüglich in eigener Verantwortung umzusetzen.

(4) Erhält der Auftraggeber einen Widerruf, Widerspruch oder ein Löschverlangen, das die Vermittlung durch den Anbieter betrifft, informiert er den Anbieter unverzüglich in Textform.

§ 12 Gewährleistung und Haftung

(1) Der Anbieter gibt die von der angefragten Person mitgeteilten Daten nach bestem Wissen weiter, übernimmt jedoch keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit, für die Erreichbarkeit der angefragten Person oder für einen erfolgreichen Vertragsabschluss (§ 2 Abs. 4). Eine Erstattung erfolgt ausschließlich über die Stornoregelung nach § 8.

(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für arglistig verschwiegene Mängel, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) — also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf —, und zwar der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

(4) Diese Regelungen gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist hiermit nicht verbunden.

(5) Der Auftraggeber stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass der Auftraggeber gegen § 7, § 9 oder § 11 verstößt.

§ 13 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Rahmenvertrag über die Anfragenvermittlung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist — unbeschadet § 5 — in Textform kündbar. Sofern die Auftragsdaten keine Kündigungsfrist vorsehen, ist die Kündigung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist möglich; ist in den Auftragsdaten eine Frist vereinbart, gilt diese. Der vereinbarte Umfang kann jederzeit in Textform angepasst oder pausiert werden.

(2) Bereits zugestellte Anfragen bleiben — vorbehaltlich § 8 — vergütungspflichtig. Kündigt der Auftraggeber vor Ablauf der in § 5 Abs. 2 genannten Frist von 14 Tagen ab Vertragsschluss, wird eine zunächst als kostenfrei ausgewiesene Erst-Anfrage nach Maßgabe von § 5 Abs. 2 nachberechnet.

(3) Der Anbieter kann den Vertrag außerordentlich kündigen und die Zustellung sofort sperren, wenn der Auftraggeber gegen § 9 verstößt, mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung in Verzug ist oder wiederholt Stornogründe wahrheitswidrig geltend macht.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Erklärungen im Rahmen dieses Vertrages — insbesondere Auftragsbestätigungen, Änderungen des vereinbarten Umfangs, Stornomeldungen und Kündigungen — können in Textform, insbesondere per E-Mail, abgegeben werden.

(2) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für künftig zugestellte Anfragen ändern. Die Änderung wird dem Auftraggeber mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden nach § 13 kündigen; nimmt er danach weiter Anfragen ab, gelten die geänderten Bedingungen.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf ein anderes Unternehmen zu übertragen. Er teilt dies dem Auftraggeber mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform mit. Der Auftraggeber kann den Vertrag in diesem Fall innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung außerordentlich in Textform kündigen; auf dieses Recht wird in der Mitteilung hingewiesen.

(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(6) Es gilt die Fassung vom 27.09.2026.